Du willst endlich mit dem Eigenanbau starten, hast Respekt vor der Keimung und willst dir ein paar Wochen sparen? Dann hast du wahrscheinlich nach THC-Stecklingen gesucht. Die ehrliche Antwort vorweg: Bewurzelte Cannabis-Stecklinge kannst du in Deutschland nach aktueller Rechtsprechung nicht legal online bestellen, weder bei Shops in Deutschland noch aus Österreich. Wir bei CBD040 aus Hamburg verkaufen deshalb keine Stecklinge. Hier erfährst du, warum das so ist, was der Zoll gerade mit Bestellern aus dem Ausland macht und wie du trotzdem sicher und legal startest.
Warum wollten wir bei CBD040 überhaupt Stecklinge anbieten?
Die Frage kennen wir aus unserem Postfach: „Habt ihr auch Stecklinge?“ Verständlich. Ein Steckling ist ein Klon einer Mutterpflanze. Du weißt genau, welche Genetik du bekommst, er ist garantiert weiblich und du überspringst die Keimung komplett.
Nach der Teillegalisierung im April 2024 stand das Thema deshalb auch bei uns weit oben auf der Liste. Wir haben lange geplant: Wie lagert man Klone, bis sie verschickt werden? Welche Verpackung braucht eine lebende Pflanze, damit sie mit genug Feuchtigkeit und ohne Lichtstress bei dir ankommt? Was passiert, wenn das Paket im Winter eine Nacht im Verteilzentrum steht? Da steckt viel Zeit und Energie drin.
Am Ende haben wir trotzdem Nein gesagt. Nicht aus Bequemlichkeit, sondern weil die Rechtslage es nicht hergibt.
Warum dürfen Onlineshops in Deutschland keine THC-Stecklinge verkaufen?
Weil Gerichte eingepflanzte Stecklinge als Cannabispflanzen einstufen, und der gewerbliche Handel mit Cannabis ist in Deutschland verboten.
Auf dem Papier sieht es erst mal anders aus. Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) zählt Stecklinge zum sogenannten Vermehrungsmaterial, und das ist ausdrücklich kein „Cannabis“ im Sinne des Gesetzes. Viele Shops berufen sich genau darauf. Die entscheidende Frage lautet aber: Ab wann ist ein Steckling kein Steckling mehr, sondern eine Pflanze?
Steckling oder Pflanze: Wo ziehen die Gerichte die Grenze?
Die Linie der Gerichte ist inzwischen ziemlich klar. Sobald ein Steckling in Erde, Steinwolle, einem Anzucht-Plug oder einer Nährlösung steckt, gilt er als Cannabispflanze. Ob er schon Wurzeln gebildet hat, spielt keine Rolle.
- Das Verwaltungsgericht Köln hat den gewerblichen Verkauf eingetopfter Jungpflanzen im November 2025 bestätigt untersagt und im Juni 2026 nachgelegt, diesmal auch für Stecklinge in Nährlösung.
- Das Bayerische Oberste Landesgericht hat im Februar 2026 entschieden: Eingepflanzt heißt Pflanze.
- Das Oberlandesgericht Naumburg hat im August 2026 eine Verurteilung bestätigt, weil der Steckling bereits im Substrat steckte.
Für den Versandhandel ist das das Aus. Ein Trieb ohne Substrat übersteht keinen Postweg. Was online als „Steckling“ verkauft wird, ist deshalb praktisch immer eine eingepflanzte Jungpflanze. Gegen das Naumburger Urteil ist zwar eine Verfassungsbeschwerde angekündigt. Bis darüber entschieden ist, gilt aber die strenge Linie.
Für uns ist die Sache damit klar. Wir verkaufen nur, was eindeutig legal ist. So haben wir es auch gehalten, als HHC und später 10-OH-HHC verboten wurden: Die Nachfrage war riesig, wir haben den Verkauf trotzdem sofort eingestellt. Was damals passiert ist, liest du in unserem Artikel zum 10-OH-HHC Verbot. Bei Stecklingen machen wir es genauso: keine Grauzone auf deinem Rücken. Alle aktuellen Regeln im Überblick findest du in unserem Beitrag zum Cannabis Gesetz 2026.
Wo bekommst du Stecklinge in Deutschland legal?
Es gibt genau einen klar geregelten Weg: eine Anbauvereinigung, also einen Cannabis Social Club. Nach § 20 KCanG darf ein Club Stecklinge aus seinem eigenen Anbau abgeben, allerdings nur unter strengen Bedingungen. Die Übergabe findet persönlich im Club statt, nach Ausweiskontrolle. Abholen dürfen Mitglieder und volljährige Nichtmitglieder mit Wohnsitz in Deutschland, und zwar höchstens fünf Stecklinge pro Person und Monat. Versand und Lieferung von Stecklingen sind auch Clubs ausdrücklich verboten. Wer dir Stecklinge per Post anbietet, bewegt sich also außerhalb dieses Rahmens.
Was passiert, wenn du Cannabis-Stecklinge aus Österreich bestellst?
Im schlimmsten Fall bekommst du Post von der Staatsanwaltschaft. Wer eingepflanzte Stecklinge bestellt, führt nach Auffassung des Zolls Cannabis ein, und das ist strafbar, auch aus einem EU-Land.
In Österreich ist der Verkauf von Stecklingen erlaubt, deshalb liefern viele österreichische Shops nach Deutschland. Für dich als Besteller zählt aber das deutsche Recht. Dass du zu Hause bis zu drei Pflanzen legal anbauen darfst, heißt nicht, dass du sie im Ausland bestellen darfst.
Was ist beim Zoll in Regensburg passiert?
Ende August 2026 hat das Hauptzollamt Regensburg öffentlich gemacht, was bei einer Kontrolle bei einem Paketdienstleister aufgefallen war. In zwei Lkw lagen 2.312 junge Cannabispflanzen eines österreichischen Unternehmens, adressiert an 729 Empfängerinnen und Empfänger in ganz Deutschland. Die meisten hatten nur ein oder zwei Pflanzen bestellt.
Deklariert waren die Pflanzen überwiegend als Stecklinge. Sie waren aber bereits eingepflanzt und damit nach Auffassung des Zolls Setzlinge, also Cannabispflanzen. Die Pressesprecherin des Hauptzollamts brachte es auf den Punkt: „Entscheidend ist, wie weit die Pflanze tatsächlich entwickelt ist.“
Die Folge waren 730 Strafverfahren: eins gegen den Versender wegen des Verdachts auf gewerbsmäßiges Handeltreiben und 729 gegen die Besteller wegen des Verdachts der verbotenen Einfuhr von Cannabis. Für die Einfuhr sieht § 34 KCanG eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. Die Pflanzen werden nach den Verfahren vernichtet. Die Details stehen in der Pressemitteilung des Hauptzollamts Regensburg.
Genau das wollen wir für unsere Kundinnen und Kunden nicht: dass ein paar Pflanzen im Briefkasten mit einem Strafverfahren enden.

Warum sind Cannabis Samen die bessere Wahl für deinen Eigenanbau?
Weil du Cannabis Samen in Deutschland legal kaufen, besitzen und für deinen privaten Eigenanbau nutzen darfst, ganz ohne Grauzone. Der Umgang mit Cannabissamen ist nach § 4 KCanG erlaubt, solange sie nicht für einen unerlaubten Anbau bestimmt sind. Für deine drei erlaubten Pflanzen zu Hause ist das der saubere Weg.

Auch abseits vom Recht spricht einiges für Samen:
| Kriterium | Steckling aus dem Onlineshop | Cannabis Samen |
|---|---|---|
| Rechtslage in Deutschland | Eingepflanzt nach aktueller Rechtsprechung Cannabis, Handel und Einfuhr verboten | Kauf und Besitz für den Eigenanbau erlaubt |
| Versand | Lebende Pflanze, Stress durch Hitze, Kälte und Dunkelheit | Unempfindlich und lange lagerfähig |
| Schädlinge und Krankheiten | Können mitgeliefert werden, etwa Spinnmilben oder Hop Latent Viroid | Saubere Ausgangslage |
| Start der Pflanze | Klon übernimmt Alter und Schwächen der Mutterpflanze | Eigene Pfahlwurzel und kräftiger Start |
| Sortenauswahl | Meist wenige Sorten pro Anbieter | Große Auswahl an feminisierten und automatischen Sorten |
Wenn du direkt loslegen willst, findest du bei uns Cannabis Samen für den Eigenanbau mit ausführlichen Sortenbeschreibungen, versendet aus Hamburg.
Warum sind Autoflower Samen ideal für Einsteiger?
Wenn dich an Stecklingen vor allem die Zeitersparnis reizt, sind Autoflower Samen die naheliegende Alternative. Sie gehen automatisch in die Blüte, du musst also keinen Lichtzyklus umstellen. Je nach Sorte kannst du oft schon rund 9 bis 11 Wochen nach der Keimung ernten. Für den ersten Grow auf dem Balkon oder im kleinen Zelt ist das kaum zu schlagen.
Was passiert, wenn ein Samen bei dir nicht keimt?
Samen sind ein Naturprodukt. Auch bei guter Qualität und richtiger Anleitung keimt mal einer nicht. Dann lassen wir dich nicht im Regen stehen: Schreib uns kurz, wie du vorgegangen bist, und wir finden unkompliziert eine Lösung, in der Regel mit Ersatz.
Und wenn du gar nicht selbst anbauen willst?
Nicht jeder, der nach Stecklingen sucht, will wirklich gärtnern. Manche suchen einfach Hanf mit vollem Aroma, ohne Rausch und ohne rechtliches Risiko. Dafür gibt es unsere laborgeprüften CBD Blüten mit unter 0,2 % THC, legal bestellbar und direkt aus Hamburg verschickt.
Häufige Fragen zu Cannabis-Stecklingen
Sind THC-Stecklinge in Deutschland legal?
Echte Stecklinge ohne Substrat gelten als Vermehrungsmaterial. Sobald ein Steckling in Erde, Steinwolle, einem Plug oder einer Nährlösung steckt, behandeln Gerichte ihn als Cannabispflanze. Online-Handel und Versand solcher Stecklinge sind deshalb nach aktueller Rechtsprechung nicht erlaubt. Legal bekommst du Stecklinge nur persönlich in einer Anbauvereinigung, höchstens fünf pro Monat.
Darf man Cannabis-Stecklinge aus Österreich bestellen?
Nein, jedenfalls nicht, wenn sie eingepflanzt sind, und verschickte Stecklinge sind das praktisch immer. Dann gilt die Bestellung als verbotene Einfuhr von Cannabis, auch innerhalb der EU. Der Zoll in Regensburg hat im August 2026 deshalb 729 Verfahren gegen Besteller eingeleitet.
Welche Strafe droht bei der Einfuhr von Cannabis-Stecklingen?
Die verbotene Einfuhr von Cannabis ist nach § 34 KCanG strafbar. Vorgesehen sind eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Die Pflanzen werden eingezogen und vernichtet.
Wie viele Stecklinge darf ich haben?
Eingepflanzte Stecklinge zählen als Pflanzen und damit zu deiner Grenze von drei Cannabispflanzen pro erwachsener Person. Aus einer Anbauvereinigung darfst du höchstens fünf Stecklinge pro Monat mitnehmen.
Warum sind Samen sicherer als Stecklinge?
Cannabissamen darfst du in Deutschland legal kaufen und für deinen privaten Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen nutzen. Sie überstehen den Versand problemlos, bringen keine Schädlinge mit und die Sortenauswahl ist viel größer. Bei bestellten Stecklingen trägst du dagegen das rechtliche Risiko und das Risiko eines Transportschadens.
Stand: 10. Oktober 2026. Dieser Artikel gibt unsere Einschätzung der aktuellen Rechtslage wieder und ersetzt keine Rechtsberatung.
Geschrieben von Soheil Daneshvar, Gründer von CBD040 in Hamburg und seit 2019 im deutschen Hanfmarkt aktiv.




